Nebenberufliche Selbstständigkeit |
Die nebenberufliche Selbstständigkeit erfreut sich in Deutschland und Österreich immer größerer Beliebtheit. Laut KfW fallen mehr als 50 % der Neuanmeldungen von Gewerben im letzten Jahr auf diese Form der Beschäftigung. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau und was müssen Gründer beachten?
Was ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit bzw. Teilselbstständigkeit?
Eine Selbstständigkeit gilt dann als nebenberuflich, wenn sie neben einem bereits bestehenden Beruf ausgeführt wird und diesen weder hinsichtlich des Einkommens noch des Zeitaufwandes übersteigt. Wer also beispielsweise in einem Büro tätig ist, kann problemlos einige Stunden in ein eigenes Projekt investieren. In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Selbstständigkeit nebenberuflich ist, wenn dafür nicht mehr als 18 Stunden pro Woche investiert werden.
Vor – Nachteile einer Teilselbstständigkeit
Der die Hauptbeschäftigung dient als Absicherung.

Warum machen Leute den Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit?
Es hatte wohl jeder schon einmal seine ganz eigene Idee für ein eigenes Produkt oder eine Dienstleistung. Viele Menschen träumen zum Beispiel von einem eigenen Restaurant oder sie möchten gerne selbst hergestellte Waren per Internet verkaufen. Für solche kleinen Projekte ist eine Selbstständigkeit auf nebenberuflicher Basis hervorragend geeignet und immer mehr Menschen entdecken dies für sich. Vor allem das geringe Risiko macht auch etwas verrücktere Ideen attraktiv und hilft den Menschen dabei, sich selbst zu verwirklichen. Für manch einen stellt die Teilselbstständigkeit aber auch nur ein Sprungbrett dar. Sie soll die Anfangszeit eines Geschäfts überbrücken, während langfristig eine echte Selbstständigkeit schon fest eingeplant ist. Die Gründe für eine Selbstständigkeit im Nebenberuf sind aber letzten Endes genauso unterschiedlich wie die Menschen selbst.
Für wen ist eine Teilselbstständigkeit geeignet?
Die Selbstständigkeit auf nebenberuflicher Basis ist im Prinzip für jeden geeignet. Nicht nur Leute mit einer besonderen Ausbildung können auf diese Weise erfolgreich eigene Projekte starten, auch für Arbeiter, Rentner oder sogar Schüler und Studenten ist es eine gute Option. Sogar Arbeitslose können sich auf diesem Wege selbst verwirklichen, solange sie damit nicht zu viel verdienen.
Abstimmung mit dem Hauptjob – Wann wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit zum Problem?
Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss in jedem Fall einige Dinge dabei beachten. Zunächst gilt es, das Vorhaben mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Rein rechtlich steht es jedem frei, sich neben dem Beruf selbstständig zu machen. Es gibt nicht mal ein Gesetz, das eine Meldung beim Chef verlangt. In der Praxis gibt es aber in so gut wie jedem Arbeitsvertrag eine derartige Klausel. Es ist daher ratsam, dem eigenen Arbeitgeber besser zu früh als zu spät Bescheid zu sagen. Läuft das eigene Gewerbe erst einmal, darf dieses dem eigenen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Wer also beispielsweise in einer Versicherung tätig ist, kann nicht einfach seine eigene Versicherung gründen. Der Verkauf von eigenen digitalen Produkten, wie z.B. eBooks, wäre aber ohne weiteres möglich. Schließlich gilt es, die passende zeitliche Balance zu finden. Steht etwas beim selbst gegründeten Betrieb an, ist dies kein Grund, dem Hauptjob fernzubleiben. Deshalb sollte sich jeder seine Arbeitszeiten genau überlegen. Wer im Schichtbetrieb tätig ist, muss letztlich auch in der Teilselbstständigkeit genauso flexibel sein wie bei seiner Hauptbeschäftigung.
Anmeldung des Gewerbes - Welche Rechtsform?
Ob nebenberuflich oder nicht, jedes Gewerbe muss in Deutschland und Österreich angemeldet werden. Viele sind dabei vor allem mit der Frage überfordert, welche Rechtsform dafür die richtige ist. Es gibt eine Fülle an Optionen, vom Einzelunternehmer über den Freiberufler bis hin zur klassischen GmbH. Für den Anfang ist vor allem die Regelung als Kleinunternehmer sinnvoll. Diese befreit alle von der Zahlung der Umsatzsteuer, die weniger als 17.500 Euro im Jahr verdienen. Entwickelt sich das eigene Unternehmen gut und erwirtschaftet nach einiger Zeit mehr Geld, so kann die Rechtsform noch immer geändert werden. Bei einigen Tätigkeiten sind aber bestimmte Rechtsformen auch Pflicht. Darüber sollte sich jeder vor der Gründung genau informieren.
Steuern und Versicherung – Was ist zu beachten?
Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, muss dies natürlich auch dem Finanzamt melden. Meist geschieht dies schon mit der Anmeldung zu einem Gewerbe. Es ist aber nicht nötig, Sozialversicherungen anzumelden. Arbeitnehmer sind ohnehin schon über den Arbeitgeber versichert und müssen nicht doppelt Beiträge zahlen.
Die eigene Krankenversicherung muss hingegen in jedem Fall informiert werden. Die Einnahmen aus einem selbstständigen Gewerbe sind in jedem Fall für die Beitragsfindung von Interesse, unabhängig davon, wie viel jemand damit verdient. Selbst kleine Beträge müssen also angegeben werden, damit es später nicht zu Nachzahlungsforderungen kommt. Eine bestehende Unfallversicherung ist für die selbstständige Tätigkeit nicht viel wert, denn sie greift lediglich bei Unfälle auf dem Arbeitsweg. Wer also gewissen Risiken bei seiner Selbstständigkeit ausgeliefert ist, sollte dafür im Zweifel eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Nebenberufliche Selbstständigkeit - Welche Steuern fallen an?
Bei einer Teilselbstständigkeit fallen grundsätzlich die gleichen Steuern wie bei jedem anderen Unternehmen an. Alle natürlichen Personen sind also dazu verpflichtet, für erzielte Einnahmen Einkommensteuer abzuführen. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn ein Betrieb auch Gewinne erwirtschaftet. Davon unabhängig ist die Gewerbesteuer zu zahlen, die je nach Wohnort und Art des Betriebs unterschiedlich ausfallen kann.
Wer juristisch nicht als Kleinunternehmer gilt, muss außerdem auf alle angebotenen Dienstleistungen und Waren die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % berechnen und natürlich auch abführen. Wer Waren oder Dienstleistungen in Vorleistung bezieht, kann die dabei bezahlte Umsatzsteuer aber auch als Vorsteuer von der selbst zu leistenden Umsatzsteuer abziehen.
Es hängt auch von der Rechtsform ab, welche Steuern genau zu zahlen sind. Bei einer GmbH sind beispielsweise statt Einkommensteuern Körperschaftssteuern zu zahlen. Wer gerade erst in die nebenberufliche Selbstständigkeit starten möchte, wird von dem Thema Steuern schnell erschlagen. Deshalb ist eine Online Steuerberatung in diesem Fall nur zu empfehlen. Es ist deutlich günstiger als ein eigener Steuerberater und hilft dennoch bei den wichtigsten Fragen rund um Steuern weiter. Es sollte auch niemand dieses Thema auf die leichte Schulter nehmen, da bei Fehlern hohe Nachzahlungen beim Finanzamt fällig werden können.

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Nebenberuflich selbstständig im Internet – Welche Möglichkeiten gibt es und wie kann man sich Schritt-für-Schritt etwas aufbauen?
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